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BVerwG, 04.09.2002 - 6 BN 3.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde bei Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung von Polizeiverordnungen zur Abwehr von von Hunden ausgehenden Gefahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2001 - 1 S 2020/00
- BVerwG, 04.09.2002 - 6 BN 3.02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2002 - 6 BN 3.02
Eine solche Darlegung setzt im Hinblick auf den allein geltend gemachten Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = DÖV 1998, 117). - BVerwG, 28.02.2002 - 6 BN 3.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BVerwG, 04.09.2002 - 6 BN 3.02
Daher lässt sich zugunsten der Beschwerde nichts daraus herleiten, dass der beschließende Senat mit Beschluss vom 28. Februar 2002 - BVerwG 6 BN 3.01 - die Revision gegen eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zugelassen hat, weil sie zur Klärung der bundesrechtlichen Anforderungen an den Erlass landesrechtlicher Polizeiverordnungen beitragen kann.
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 1 S 411/03
Ermächtigungsgrundlage für HuV BW - polizeiliche Generalklausel
Vielmehr wurden die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Normenkontrollurteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 16.10.2001 allesamt verworfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2002 - 6 BN 3.02 -). - VG Sigmaringen, 28.04.2003 - 6 K 1329/01
Kampfhund - Einschläferung - Übermaßverbot
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dies in seinem rechtskräftigen Normenkontrollurteilen vom 16.10.2001 (1 S 2346/00 u.a., VBlBW 2002, 292) ausführlich dargelegt; das Bundesverwaltungsgericht hat die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichteten Beschwerden verworfen (Beschlüsse vom 04.09.2002 - 6 BN 3.02 u.a. -).